Die Überprüfung der Luftdichtheitsebene erfolgt gewerkeweise und zu den Zeitpunkten, an denen sie noch sichtbar und zugänglich ist. Wenn erforderlich, sind so einfache Nacharbeiten schnell und kostengünstig möglich. Dies bringt Sicherheit für den Bauherren und die beteiligten Unternehmer.
Die Überprüfung erfolgt zunächst im Zuge der Eigenüberwachung durch den ausführenden Unternehmer. Weitere Überprüfungen erfolgen durch den Bauherren, z. B. unter Zuhilfenahme der umseitigen Checkliste und der geplanten Detaillösungen. Dabei sollten sowohl die prinzipielle Ausführung mit den festgelegten Details des Luftdichtheitskonzepts abgeglichen, als auch Klebeverbindungen auf Fehlstellen hin überprüft werden. Diese Überprüfung sollte durch den Sachverständigen unterstützt werden.
Die Checkliste zeigt beispielhafte Prinzipskizzen und dient als Hilfestellung bei der Sichtprüfung der Ausführung des vereinbarten Luftdichtheitskonzepts. Sie ist nicht vollständig und stellt kein Abnahmeprotokoll dar. Liegt eine Detailplanung vor, wird diese zur Überprüfung herangezogen.
Die Überprüfung kann sinnvollerweise unter Zuhilfenahme einer vorgezogenen Luftdichtheitsmessung erfolgen. Wenn bei der vorgezogenen Luftdichtheitsmessung die Grenzwerte eingehalten wurden, ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass auch die Abschlussmessung die geforderten Grenzwerte (z. B. nach EnEV) einhalten werden, sofern die Luftdichtheitsschicht zwischenzeitlich nicht beschädigt wird.
Folgegewerke, die die Luftdichtheitsebene überdecken (z. B. Trockenausbau in Dachschrägen oder Estrichverlegung an bodentiefen Fenstern), haben unmittelbar vor Ausführung ihrer Arbeiten die luftdichte Ebene auf grobe Mängel zu prüfen, z. B. auf große Einzellöcher, fehlenden Putz im Sockelbereich oder lose Klebebänder. Die Beseitigungsmethode ist vom jeweils für das mangelhafte Gewerk zuständigen Handwerker mit dem Bauherrn zu besprechen.